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Keine Abschaffung der Datenschutzbeauftragten

Die Datenschutzkonferenz lehnt die Forderung ab, Datenschutzbeauftragte von der Pflicht zur Benennung zu lockern. Aufgrund einer betrieblichen Selbstkontrolle sorgen die Datenschutzbeauftragten für eine kompetente datenschutzrechtliche Beratung, um Datenschutzverstöße schon im Vorfeld zu vermeiden und das Sanktionsrisiko gering zu halten.
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